Der Beruf des Podologen
Podologen sind Fachexperten rund um die präventive Gesunderhaltung und Therapie von Fußproblemen.
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Der noch junge Gesundheitsfachberuf zählt zu den nichtärztlichen Heilberufen und genört wie die Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Diätassistenz zu den Gesundheitstherapieberufen. Seit 2002 regelt das Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen die Berufausübung und die Führung der Berufsbezeichnung.
Der Podologe / medizinische Fußbfleger bietet fachgerechte Behandlung und Beratung und arbeitet eng mit dem Arzt zusammen. Bestehen krankhafte Veränderungen an Haut und Nägeln oder besteht der Verdacht, dass sich aufgrund von z.B. Diabetes mellitus Fußkomplikationen entwickeln könnten, ist reine kosmetische Fußpflege als präventiv-pflegerische Maßnahme bei intakter und nicht krankhaft veränderter Haut und Nägeln nicht mehr möglich.
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Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden beinhaltet die Ausbildung 3000 Stunden: die medizinische Grundausbildung mit den Schwerpunkten Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Hygiene und Mikrobiologie, Arzneimittellehre und Theoretische Grundlagen der Podologischen Therapie, sowie im praktischen und fachpraktischen Unterricht das praktische Erlernen, Anweden und Vertiefen der podologischen Therapien und Spezialtechniken.
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Da die Vorgabe der Rahmenbedigungen Ländersache ist, werden an den rund 40 deutschen Podologieschulen individuell sehr unterschiedliche Konzepte angeboten. Eine Ausbildung dauert mindestens zwei Jahre in Vollzeit und bis zu vier Jahren in Teilzeit, die schulische Ausbildung von 2000 Stunden und die fachpraktischen Phasen von 1000 Stunden in verschiedenen medizinischen Einrichtungen und podologischen Praxen wechseln sich ab oder finden parallel statt, um einen ständigen Praxisbezug zu erreichen.
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FĂĽr die gesetzlichen Grundlagen folgen Sie bitte dem Link:Â Ausbildungs- und PrĂĽfungsordnung Podologie
Die Podologie ist ein Beruf in dem Fachkräfte händeringend gesucht werden- Therapien von Erkrankungen an Haut und Nägeln und Prävention und Behandlung bei diabetischen Fußsyndrom sind gefragte Kompetenzen!
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Ein berufliches Ziel kann die eigene Praxis sein, in der in Kooperation mit Ärzten und Krankenkassen als Heilmittelerbriger gearbeitet wird, aber auch ohne Kassenzulassung kann eine eigene Praxis erfolgreich verwirklicht werden. Mehrere Heilmittelerbringer können sich zu Gemeinschaftspraxen bzw. Praxisgemeinschaften zusammenschließen, für Patienten eine attraktive Möglichkeit mehrere Therapieangebote unter einem Dach wahrzunehmen und die medizinische Versorgung zu verbessern.
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Neben der Selbständigkeit besteht die Möglichkeit im Angestelltenverhältnis in einer podologischen Praxis oder auch als Mitarbeiter in interdisziplinären Teams, z.B. mit Diabetologen oder Dermatologen zusammen zu arbeiten.
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Viele weitere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen sich in der Podologie: in der Ausbildung als Praxisanleiter und Dozent, in journalistischer Tätigkeit für medizinische Verlage und bei Fachzeitschriften, in den Berufsverbänden und in der berufspolitischen Arbeit, in der akademischen Laufbahn, in Forschung und Entwicklung von Therapiemethoden und nicht zuletzt im Vertrieb von Therapiemitteln und Produkten.
Die Ausbildung zur/zum Podologin/en ist bundesgesetzlich geregelt. Die Grundlagen bilden das Podologengesetz und die Ausbildungs- und PrĂĽfungsverordnung fĂĽr Podologinnen und Podologen. Die DurchfĂĽhrungsbestimmungen sind auf Landesebene sehr unterschiedlich geregelt.
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Hier finden Sie die Bundesgesetze:
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Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz-PodG)
Ausbildungs- und PrĂĽfungsverordnung fĂĽr Podologinnen und Podologen (PodAPrV)
Die Zugangsvoraussetzungen, um an der Ausbildung teilnehmen zu können, sind
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Mittlerer Schulabschluss, Realschulabschluss, Fachoberschulreife (FOR)
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Hauptschulabschluss und erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige staatich anerkannte Berufsausbildung oder um das zehnte Schuljahr erweiterte Schulbildung
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bei im Ausland erworbenem Schulabschluss Anerkennung der Gleichwertigkeit
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Ärztliche Bescheinigung über die Unbedenklichkeit der Ausbildung und Berufsausübung ein ausreichender Impfschutz (Hepatitis B) ist empfehlenswert
Die Inhalte der Ausbildung sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gesetzlich geregelt.
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Schwerpunkte liegen auf den Fächern:
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Anatomie und Physiologie
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allgemeine und spezielle Krankheitslehre
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Hygiene und Mikrobiologie
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Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung
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Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde
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Mit den Grundlagen der medizinischen Fachausbildung wird die praktische Tätigkeit am Patienten verknüpft. Der Praxisbezug zieht sich durch die komplette Ausbildung und ermöglicht das selbstständige Entscheiden, welche Therapiemethode zum Vorteil des Patienten gewählt wird und schult die manuelle Geschicklichkeit im Umgang mit schwierigen Haut- und Nagelverhältnissen.
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Die curriculare Umsetzung der Ausbildungsinhalte liegt in der Verantwortung der Schule und wird individuell umgesetzt.
Die Schulgeldsituation gestaltet sich in Deutschland weiterhin uneinheitlich und ist abhängig vom jeweiligen Bundesland.
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Neben schulgeldfreien Bundesländern, in denen aber teilweise Materialkosten erhoben werden, besteht weiterhin Schulgeldpflicht in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt; zudem wird dei Ausbildung nicht flächendeckend in jeder Region angeboten. Die Kosten für die Podologieausbildung sind daher im Einzelnen bei den Schulen zu erfragen.
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FĂĽr AuskĂĽnfte sprechen Sie uns gerne unter vorstand@vllp.de an!Â